Vereinigte Stipendienstiftung für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen
Vergabe einmaliger Studienbeihilfen aus der Vereinigten Stipendienstiftung für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen
Die Universität Erlangen-Nürnberg vergibt im Sommersemester 2024 eine einmalige Studien-beihilfe aus der Vereinigten Stipendienstiftung für Studienende aller Fakultäten und Kon-fessionen. Zur Verfügung steht ein Stipendium zu 500 €. Das Stipendium soll würdigen und bedürftigen Studierenden aller Fakultäten und Konfessionen zugutekommen, die an der Univer-sität Erlangen-Nürnberg ordentlich immatrikuliert sind.
Das Stipendium kann erhalten, wer das Grundstudium seines Studienganges bereits abgeschlos-sen hat, unter folgenden besonderen Bedingungen:
1. Wird das Grundstudium im jeweiligen Studiengang mit einer Vor- oder
Zwischenprüfung abgeschlossen, so darf diese grundsätzlich nicht später
als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Min-
deststudienzeit erfolgreich abgelegt sein.
2. Ist eine solche das Grundstudium abschließende Vor- oder Zwischenprü-fung im jeweiligen Studiengang nicht vorgesehen, so muss vom Stipen-dienbewerber eine Bestätigung des zuständigen BAföG-Referenten dar-über vorlegt werden, dass Studienfortschritte innerhalb dieser Frist er-worben worden sind.
Die Studienbeihilfe ist zweckgebunden für die Beschaffung von Literatur bzw. Arbeitsmaterial zu verwenden.
Anträge können ausschließlich online unter https://www.fau.de/education/studentisches-leben/studienfinanzierung/stipendiengeber heruntergeladen werden.
Die Anträge sind bis spätestens 10. Mai 2024 per E-Mail an stipendien@fau.de mit folgenden Nachweisen einzureichen.
1. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
2. Polizeiliches Führungszeugnis (Nachweis über die Beantragung muss bei An-
tragsabgabe vorgelegt werden!)
3. Bescheid des Studentenwerks über Anspruch gemäß BAföG
4. Vordiploms- bzw. Zwischenprüfungszeugnisse, Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zahnärzliche Vorprüfung, Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Grundlagen- und Orientierungsprüfung, etc.
5. Erklärung, dass die Beihilfe für Beschaffung von Literatur und Arbeitsmaterial verwendet wird.
Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Keine Nachfrist!
Kontakt für Rückfrage: stipendien@fau.de.